Die vielfältigen Methoden versteckter Kritik, von angedeuteten Schwachpunkten und durch Mehrdeutigkeit der Aussage ins Zeugnis "hineinschmuggelbaren" Hinweisen auf Aspekte, die zu erwähnen rechtlich unzulässig ist, bergen zugleich auch die
Gefahr, Aussagen in Zeugnissen "überzuinterpretieren".
Denn oftmals entscheidet der Zusammenhang, in dem sie stehen, über gut oder schlecht. Deshalb ist, und das gilt ebenso für Leerstellen und Auslassungen, vor voreiliger negativer Schlussfolgerung zu warnen.