Das Arbeitsverhältnis mit Frau Lustig endet mit dem 29. März 1996 im gegenseitigen Einvernehmen. Wir wünschen ihr für ihre weitere Zukunft alles Gute.
Datum, Unterschrift, Rang/Position
Kommentar:
Die fast völlige Beschränkung auf die Tätigkeitsbeschreibung, die Einschränkung der Leistungsbeurteilung auf ein zusammenfassendes Gesamturteil, das völlige Auslassen der Bewertung von Führung und Sozialverhalten, ebenso wie das Fehlen von Dank und Bedauern lassen klar auf eine Trennung im Streit schließen.
Die zusammenfassende Leistungsbewertung der Note "gut" täuscht darüber nicht hinweg. Das Austrittsdatum 20.3. deutet darüber hinaus auf fristlose Kündigung. Dies und die geradezu rufend schweigenden Leerstellen senken die Leistungsnote "gut" zur Gesamtnote "mangelhaft".
Musterzeugnisse - und was sie bedeuten
Quelle: JOBworld