Herr Ludwig hat das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch zum 29. Februar gekündigt, um sich finanziell zu verbessern. Wir bedauern diesen Entschluß, danken ihm für die langjährige Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Kommentar:
Die Einleitung sowie der Beginn der Tätigkeitsbeschreibung ist passivisch formuliert. Das wird von Personalfachleuten gerne als Hinweis für fehlende Initiative und Engagement des Mitarbeiters bewertet. Auch, dass Herr Ludwig für ein bestimmtes Gebiet "zuständig war", enthält noch keine Aussage, ob und wie er seine Aufgaben erfüllte. Es ist in jedem Falle besser, schon die Aufgebenbeschreibung aktiv zu formulieren und schon hier mit Verben wie "leitete" oder "übernahm" zu operieren.
Denn mangelnde Eigeninitiative und Engagement kann man aufgrund dieses Zeugnisses Herrn Ludwig weiß Gott nicht absprechen. Deshalb wurde ja auch seinem Versetzungswunsch entsprochen und ihm schließlich Handlungsvollmacht und Prokura erteilt. Zu der insgesamt glanzvollen Beschreibung der Leistungsentwicklung steht allerdings die Formulierung "mit seinen Leistungen stellte er uns voll zufrieden" in einem gewissen Gegensatz, bedeutet sie doch letzten Endes die Note befriedigend. Dies kann auf Unwissenheit beruhen, denn die Leistungen waren "von Engagement und Effizienz geprägt" - ungewöhnlich für nur befriedigende Leistungen.
Allerdings wirkt der Kündigungsgrund "um sich finanziell zu verbessern" negativ und ist deshalb nicht zulässig: legt er doch nahe, dass die Firma nicht bereit war, ein höheres Gehalt zu zahlen, um Herrn Arnold zu halten. Der fehlende Erfolgswunsch wirkt in dieser Hinsicht verdachtserhärtend.
Mit den beiden Unschönheiten liegt dieses Zeugnis zwischen gut und befriedigend. Verstärkt man allerdings die volle Zufriedenstellung mit dem Wörtchen stets, ersetzt den Kündigungsgrund durch die Formulierung "um sich neuen Aufgaben zu stellen" und stellt den Zukunftswünschen den Erfolgswunsch an die Seite, kann man von einem rundum guten bis sehr guten Zeugnis sprechen - selbst wenn man bei den passivischen Eingangsformulierungen bliebe.
Musterzeugnisse - und was sie bedeuten
Quelle: JOBworld