Wir bedanken uns und bedauern sein Ausscheiden zum 30. September 1996.
Zukunft und Erfolg Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und auch Erfolg.
Stuttgart, den 21. Januar 1997
Unterschrift, Rang/Position
Kommentar:
Die Aufgaben sind detailliert beschrieben und die Lernwilligkeit ist positiv attestiert ("nutzte alle Ausbildungsmögichkeiten"). Obwohl aber der Personalsachbearbeiter folgerichtig als "einsatzfreudig und interessiert" beschrieben wird reicht die abschließende Leistungsbewertung nur zur Gesamtnote ausreichend ("zu unserer Zufriedenheit").
Eine Leistungseinschränkung könnte auch in der Formulierung "überwiegend selbständig" gesehen werden; diese Einschränkung wird aber oft unbewusst vorgenommen, weil die meisten Mitarbeiter Vorgesetzte haben, mit denen wichtige Entscheidungen abzustimmen sind. Da schon die Formulierung "arbeitete selbstständig" eine Einschränkung enthält (eben nicht "stets selbstständig"!), ist diese Formulierung zu empfehlen.
Missverständlich ist auch die Bewertung des Sozialverhaltens ("war ein allgemein geschätzter Mitarbeiter, der sich aktiv in die Betriebsarbeit einfügte"): Dieser Satz kann positiv gemeint sein; genauso gut kann er aber bedeuten, dass er ein Mitläufer und eine "Betriebsnudel" war.
Da darüber hinaus nicht gesagt wird, auf wessen Initiative das Arbeitsverhältnis beendet wurde, ist von einer arbeitgeberseitigen Kündigung auszugehen. Erhärtet wird dies durch den ungewöhnlich langen Zeitraum zwischen Beendigung und Zeugnisausstellung, der auf interne Auseinandersetzungen über die Zeugniserteilung schließen lässt.
So ist denn auch der abschließende Dank ("wir bedanken uns und …") wohl ebenso ironisch zu verstehen ("nein, danke!") wie der Zukunftswunsch "und auch Erfolg" (der bisher wohl weitgehend fehlte).
Fazit: Insgesamt ein Mitarbeiter, den man lieber von hinten als von vorne sieht und ein Zeugnis, das gerade noch ausreichend ist.
Musterzeugnisse - und was sie bedeuten