Beurteilungsbögen

Arbeitszeugnisse schreiben und entschlüsseln

Bei den meisten, insbesondere den größeren Unternehmen ist der innerbetriebliche Beurteilungsbogen Grundlage für die Bewertung und Einschätzung der Mitarbeiter(innen) eines Unternehmens. Ziel ist zweierlei:

a) Über ihn soll - meist in Gesprächen, die in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden - dem/der Mitarbeiter(in) eine Rückmeldung über die Wertschätzung seiner/ihrer Arbeit vermittelt werden. Außerdem dient er einer leistungsgerechten Festlegung der Entlohnung.

b) Bei Ausscheiden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin werden die im Betriebsbogen vorgenommenen Bewertungen der Abfassung des Arbeitszeugnisses zu Grunde gelegt.

Grundlage des Arbeitszeugnisses

Dieser Zusammenhang wird deutlich in der Gliederung des Beurteilungsbogens, die der des Arbeitszeugnisses entspricht:

  • Der beschreibende Teil (Überschrift, Einleitung, Beschreibung der Aufgaben/Tätigkeitsfelder bzw. der Ausbildung) ist nicht bewertend. Vielmehr kommt es hier auf Vollständigkeit und Genauigkeit an.
  • Der beurteilende Teil enthält die eigentliche Bewertung der Gesamtleistung und des Sozialverhaltens, die Beendigungsformel(n) und der/die Schlussatz/-sätze. Bei jedem Beurteilungskriterium sind fünf Einstufungen (von A bis E) möglich, wobei A die schwächste und E die beste Beurteilung darstellt.

Beendigungs- und Schlussformeln

Auf den ersten Blick mag verwundern, dass die Beendigungsformel(n) (Grund/Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) als Bestandteil(e) dem beurteilenden Teil zugehören. In der Tat lassen sich ihnen keine der Beurteilungskriterien eindeutig zuordnen.

Entscheidend ist hier der Zusammenhang mit der Leistungsbewertung. Es gilt: Sie sollten keinen Widerspruch zwischen (guter) Leistungsbeurteilung und (z. B. fristloser) Kündigung herstellen, sondern die Beendigung des Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses nachvollziehbar machen.

Also bei arbeitgeberseitiger Kündigung: wirtschaftliche Gründe (Betriebsstillegung, Rationalisierung u.ä.); und bei arbeitnehmerseitiger Kündigung: berufliche Verbesserung, Wohnungswechsel, Geburt eines Kindes u.ä.

Deutlicher bewertend ist/sind die Schlussformel(n). Hier gilt als Faustregel: Sie sollten immer dreierlei zum Ausdruck bringen: Dank an den/die (ausscheidende[n]) Mitarbeiter(in), (tiefes) Bedauern über das Ausscheiden/den Verlust des/der Mitarbeiters/-in und beste Wünsche für die Zukunft. Vor allem beim Fehlen der ersten beiden Bestandteile können Zukunftswünsche nämlich anzeigen, dass man froh ist, den/die Mitarbeiter(in) endlich los zu sein.

Quelle: JOBworld