Das Einfache Zeugnis

Arbeitszeugnisse schreiben und entschlüsseln

Das einfache Zeugnis gibt lediglich Auskunft über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Es dient im Wesentlichen dem einfachen Nachweis von Tätigkeiten (in aller Regel der "niederen" Art). Deshalb dürfen Bewertungen, offen oder versteckt, nicht vorgenommen werden. Ebenso darf der Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nur auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers genannt werden.

Anspruch

Der Anspruch auf ein einfaches Zeugnis entsteht, wie beim Qualifizierten Zeugnis, mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeits-, Ausbildungs- sowie Praktikums- und Voluntariatsverhältnisses (also mit dem Zugang der Kündigungserklärung), soweit (tarif)vertragliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer ein Vorläufiges Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangen kann, siehe die entsprechenden Kapitel.

Beispiel für einfaches Arbeitszeugnis

Da unsere Sammlung von Musterzeugnissen nur Qualifizierte Vorläufige, Zwischen- oder Abschlusszeugnisse enthält, hier nun ein Beispiel für ein einfaches Arbeitszeugnis:

Zeugnis

Herr Walter Meier, geboren am 5. Oktober 1966 in Langenfeld/Rhld., war in der Zeit vom 1. Juli 1988 bis zum 31. August 1992 als Bürogehilfe in unserem Unternehmen beschäftigt. Er war in der zentralen Einkaufsabteilung tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste im wesentlichen das Bearbeiten der ein- und ausgehenden Post, das Führen der Kundenkartei und das Beschaffen und Verwalten von Büromaterialien.

Herr König verlässt unsere Firma auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

(Ort, Datum, Unterschrift)

Abschließender Hinweis

Auch wenn das einfache Arbeitszeugnis sich auf die Aufgabenbeschreibung zu beschränken hat (streng genommen müsste man sich sogar eine Formulierung wie "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" verbitten, weil sie eindeutig eine Benotung darstellt), so sollte man in jedem Falle auf der Dankformel mit Zukunftswünschen bestehen!

Quelle: JOBworld