Mangelhaftes Zeugnis

Musterzeugnisse - und was sie bedeuten

Einleitung

Frau Marianne Lustig, geboren am 28. Februar 1964 in Bielefeld, war in der Zeit vom 1.3.1991 bis zum 20.3.1996 als Vertriebsleiterin bei dem freien Sender KO-TV beschäftigt.

Aufgaben (Einleitung)

Das von ihr zu betreuende Gebiet umfasste die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz. In dieser Funktion war sie der Geschäftsführerin direkt unterstellt. Da Frau Lustig ihre Tätigkeit zur gleichen Zeit aufnahm, in der auch das Unternehmen gegründet wurde, unterstand ihr der gesamte Aufbau in Abstimmung mit der Geschäftsführung:

Aufgaben (detailliert)

  1. Erarbeitung einer Vertriebskonzeption
  2. Erstellung und Beschaffung sämtlicher organisatorischen Mittel für den Vertrieb
  3. Aufbau einer Außendienstorganisation
  4. Aufbau eines Kundenstamms
  5. Entwicklung und Umsetzung eines Berichtwesens mit dem Außendienst und der Geschäftsleitung
  6. In Zusammenarbeit mit unserer EDV-Abteilung Generierung und Implementierung eines Programms zur Kundenbetreuung, Termin- und Auftragsüberwachung

Zu ihren sonstigen Aufgabenbereichen außerhalb der Aufbauphase gehörten:

  1. Erstellen von Umsatzprognosen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
  2. Festlegen von Eckdaten und Inhalten durchzuführender Marktforschungsmaßnahmen
  3. Zusammenarbeit mit dem Marketing, um die Konzepte entsprechend am Markt durchzusetzen
  4. Kundenbesuche
  5. Angebotserstellung und -verfolgung

Leistungs-Bewertung

Frau Lustig erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Beendigungsformel / Zukunftswünsche

Das Arbeitsverhältnis mit Frau Lustig endet mit dem 29. März 1996 im gegenseitigen Einvernehmen. Wir wünschen ihr für ihre weitere Zukunft alles Gute.

Datum, Unterschrift, Rang/Position

Kommentar:

Vorhanden Aussparungen
Überschrift, Einleitung, Aufgaben (allg.), Aufgaben (detaill.); Leistungsbewertung (zus.); Beendigungsformel, Zukunfstwünsche Leistungsbewertung (detaill.); Führung und Sozialverhalten (detaill.), Führung und Sozialverhalten (zus.); Dank und Bedauern

Die fast völlige Beschränkung auf die Tätigkeitsbeschreibung, die Einschränkung der Leistungsbeurteilung auf ein zusammenfassendes Gesamturteil, das völlige Auslassen der Bewertung von Führung und Sozialverhalten, ebenso wie das Fehlen von Dank und Bedauern lassen klar auf eine Trennung im Streit schließen.

Die zusammenfassende Leistungsbewertung der Note "gut" täuscht darüber nicht hinweg. Das Austrittsdatum 20.3. deutet darüber hinaus auf fristlose Kündigung. Dies und die geradezu rufend schweigenden Leerstellen senken die Leistungsnote "gut" zur Gesamtnote "mangelhaft".

Musterzeugnisse - und was sie bedeuten

Quelle: JOBworld