Schließlich noch ein Hinweis zu Zwischenstufen/Mischformen. So wie es eindeutige Formulierungen der Leistungsbewertung gibt ("stets zur vollsten Zufriedenheit" = sehr gut; "stets zur vollen Zufriedenheit" = gut; "zur vollen Zufriedenheit" = befriedigend), existieren darüber hinaus auch
Formulierungen, die Zwischenstufen darstellen. In unserem Beispiel wäre dies z. B. "Zur vollsten Zufriedenheit":
Ergibt sich durch andere (eindeutige) Formulierungen der Eindruck einer eher guten bis sehr guten Beurteilung, bedeutet sie die Note 1-2; bei eher befriedigenden Beurteilungen bedeutet sie die Note 2-3.
Um das Wörterverzeichnis nicht zu unübersichtlich werden zu lassen, aber auch um Ihnen die Navigation zu erleichtern, haben wir hier nur eindeutige Formulierungen aufgenommen. Sollte Ihnen bei der Einschätzung Ihres Zeugnisses irgend eine Ungereimtheit auffallen, ziehen Sie unbedingt professionelle Hilfe zu Rate (Betriebsrat, Sozialberatung u.ä.). Erweisen sich Ihre Zweifel als berechtigt, sollten Sie Ihr Zeugnis anfechten.