Sie können sich auf die räumliche ("entsprach insgesamt unseren Erwartungen") oder zeitliche ("Er verhandelte mit unseren Kunden und galt dort [heißt: aber nicht bei uns!] als Fachmann") Geltung von Aussagen beziehen. Vor allem in Verbindung mit dem Erwähnen von Selbstverständlichkeiten kann eine Einschränkung
verheerende Folgen haben:
"Er war pünktlich und ehrlich" - da diese Eigenschaften in der Regel Grundvoraussetzungen darstellen, einen Bewerber überhaupt einzustellen, entwertet das Weglassen des Adverbs "stets" alles vorher und nachher Gesagte, und sei es noch so wohlwollend und lobend.