Langer Rede kurzer Sinn: Auch wenn es Ihr Ziel ist, Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, müssen Sie stets damit rechnen, dass die Gegenseite oder Sie selbst die Verhandlung abbrechen. Ist die Verhandlung an einem solchen Punkt angelangt, dann sollten Sie sich an das oben erwähnte Beurteilungsschema erinnern und den bisherigen Verhandlungsverlauf kurz prüfen. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass ein Weiterverhandeln nur mit erheblichen Einbußen möglich ist, können Sie es beim Abbruch belassen: Sie werden sonst nämlich entweder Federn lassen oder vergebene Liebesmüh' darauf verwenden, die Gegenseite an den Verhandlungstisch zurückzuholen.
Im Folgenden gehen wir von der anderen Möglichkeit aus, dass sich eine Fortsetzung dennoch für beide Seiten lohnen könnte (denn nur in diesem Fall machen die Hinweise dieses Ratgebers einen Sinn!).
Ist dies also der Fall, hier als Erstes ein grundsätzlicher Hinweis: Verzetteln Sie sich nicht mit der Suche nach einem "Schuldigen". Einen solchen gibt es nämlich in den meisten Fällen nicht. Suchen Sie stattdessen nach den Gründen in der Sache: denn hier liegt der Hund begraben.
Das Wichtigste Gebot bei einem Abbruch ist sofortiges Handeln, um den Schaden nicht irreparabel werden zu lassen. Je mehr Zeit verstreicht, desto schwerer wird es, einen Ausgleich herzustellen.