Wer als einziges Argument für seine Gehaltsvorstellungen vorbringen kann, dass "Herr Meier oder Frau Schulze aber genau so viel kriegt" oder "ein Kollege in gleicher Position bei der ABC GmbH mehr bekommt", handelt sich meist sofort eine Ablehnung ein. Aus Sicht des Betriebes sogar zu Recht, denn der Betreffende entlarvt sich als möglicher Störenfried bzw. undichte Stelle: Warum, so wird sich jeder gute Vorgesetzte fragen, hat sie gerade diese Kollegin auf dem Kieker? Und: Wie kommt er an diese Information - plaudert er etwa im Gegenzug Firmengeheimnisse aus?
Besonders unpassend in diesem Zusammenhang sind Leistungsvergleiche der Sorte, die fiktiven Meier oder Schulze arbeiteten langsamer oder weniger als Sie selbst. Denn erstens fehlt Ihnen für solche Urteile meist der Überblick, und zweitens erscheinen Sie neidisch und unsympathisch. Genau diesen Eindruck zu erwecken, können Sie sich aber nicht leisten.
Ausnahme: Hinweise auf Tarif- bzw. branchenübliche Durchschnittslöhne und -gehälter sind selbstverständlich sachlich gerechtfertigt und damit zulässig. Ob sie in der jeweiligen Situation auch klug sind, müssen Sie selbst entscheiden.