Seine Aufgabe ist es, über eine für beide Seiten gerechte Einigung zu entscheiden - und diese Entscheidung durchzusetzen. Im Umkehrschluss heißt dies: Keine der beiden Seiten darf den Verhandlungstisch ohne Einigung verlassen. Die Entscheidungen des Schiedsrichters werden im Extremfall unter Einschaltung der Gerichte vollzogen.
Um den zu schlichtenden Fall (den "Casus", wie die Juristen sagen) zu prüfen, braucht der Schiedsrichter alle Informationen:
- alle auf dem Tisch liegenden Angebote,
- über den Stand der Verhandlungen,
- die bisherigen Einigungen sowie
- über den oder die Streitfälle.
Der große Vorteil des Schiedsverfahrens ist, dass jede Seite vertraulich gehört wird und die Entscheidung nur den betroffenen Parteien zugeht. Für die Kontrahenten im Schiedsverfahren heißt das nämlich, dass auf diese Weise ein öffentliches Aufsehen vermieden wird. Das kann, je nachdem, worüber die Parteien verhandeln, sogar der entscheidende Anstoß zum schließlich und endlich doch noch erfolgreichen Abschluss der Verhandlung sein.