Das Vertagen einer Verhandlung bietet sich immer dann an, wenn sich herausstellt, dass
- die Verhandlung in eine Sackgasse geraten sind,
- Gegensätze unüberbrückbar geworden sind,
- die "Chemie" zwischen einzelnen Verhandlungsteilnehmern nicht stimmt,
- sich abzeichnenden Kompromissen nicht ohne eingehende Rücksprache und Beratung mit der Firmenleitung (oder dem Auftraggeber) zugestimmt werden kann,
- ein Abbruch droht oder eine solche Drohung von einer der beiden Seiten im Raum steht.
Außerdem kann eine Vertagung manchmal helfen, den schließlich mit nicht unerheblichen Kosten verbundenen Weg eines Schlichtungsprozesses oder eines Schiedsverfahrens zu vermeiden.
Wichtig ist, dass sich alle Teilnehmer darüber im Klaren sind, dass die Vertagung ausschließlich dem Ziele dient, die Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt mit neuen Ideen und Gedanken wieder aufzunehmen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Anders ausgedrückt: Nur wenn absolute und ehrliche Übereinstimmung besteht, einen Abbruch zu verhindern, macht Vertagen (wie übrigens auch Schlichtungsprozess oder Schiedsverfahren) Sinn. Ein letzten Endes Hinausschieben des Abbruchs kostet beide Seiten Nerven, Energie und vor allem Zeit (und damit: Geld).