Ob Sie Angebote oder Gegenangebote unterbreiten, ob Sie Fragen stellen, die darauf zielen herauszufinden, welchen Nutzen oder Wert ein Gut oder eine Leistung wirklich hat, ob Sie sich mit jemandem auf halbem Wege einigen, hoch reizen oder niedrig, ob Sie Einwände ausschlagen und statt dessen in Ihren Vorteil umkehren - oder anders ausgedrückt: Ganz gleich, welche dieser Strategien Sie auch anwenden, stets handeln Sie nach dem Grundsatz "Lieber Verhandeln, als sich prügeln".
Das mag Ihnen vielleicht trivial erscheinen, verdeutlicht aber den obersten Grundsatz einer jeden erfolgreichen Verhandlungsführung: Ein auf dem Verhandlungsweg erzieltes Ergebnis ist letzten Endes nur dann etwas Wert, wenn es für beide Seiten vertretbar und annehmbar ist.
Nun mögen Sie vielleicht daran denken, wie oft in Verträgen die eine Seite übervorteilt wird, vielleicht auch daran, dass Verträge in vielen Fällen "Schall und Rauch" sind, da sich die eine oder die andere Seite nicht an sie hält. In beiden Fällen sollten Sie aber die entsprechende Gegenfrage stellen.
Was wird wohl diejenige Seite unternehmen, die gewahr wird, dass sie, wie man so schön sagt, "über den Tisch gezogen" wurde? Sie wird alles daran setzen, das erzielte Ergebnis anzufechten und rückgängig zu machen. Vor allem aber wird sie alle Register der Öffentlichkeitsarbeit ziehen, und dafür sorgen, dass der Verhandlungsgegner in den Augen aller "unten durch" ist.
Und im zweiten Falle, dem des Vertragsbruchs, sollten Sie sich vor Augen führen, dass Sie einen solchen, insbesondere im Geschäftsleben, nur ein einziges Mal machen, und dann nie wieder - weil sich nämlich niemand mehr mit Ihnen an den Verhandlungstisch setzen wird.