Eine allgemeine Verkaufsregel besagt: Wenn der Käufer Ihren Preis trifft oder sein Angebot sogar darüber liegt, Sie aber das bohrende Gefühl haben, Sie könnten mehr bekommen, dann behalten Sie dieses Geheimnis für sich.
Ein solches ungutes Gefühl beschleicht Sie in einer Verhandlung naturgemäß dann, wenn Sie feststellen, dass Ihr erstes Angebot ohne größere Bedenken sofort akzeptiert wird. Bevor Sie aber Ihr Angebot vorschnell zurückziehen, weil Sie meinen, Sie könnten pokern, sollten Sie versuchen, sich in die Lage Ihrer Verhandlungspartner zu versetzen und sich fragen, wie Sie in einem solchen Fall reagieren würden. Hätten Sie nicht sofort den Eindruck, die Gegenseite würde "heimtückisch" agieren?
Die Maus, wie man so schön sagt, beißt in einem solchen Fall keinen Faden ab: Schlagen Sie ein, bedanken Sie sich, putzen Sie sich den Mund ab und lernen Sie daraus, bei der nächsten Verhandlung ein höheres Erstgebot abzugeben.
Damit wissen Sie auch, wie Sie reagieren sollten, wenn Sie Opfer des umgekehrten Falles werden, also das Erstgebot der Gegenseite akzeptieren und feststellen, dass sie weiterverhandeln will: Lassen Sie sich darauf erst gar nicht ein. Es wird mit Sicherheit eine nächste Gelegenheit geben, "ins Geschäft zu kommen". Ob aber die Gegenseite dann noch ihr Erstgebot aufrecht erhalten kann, ist mehr als fraglich. Und genau damit können Sie ihr gegenüber argumentieren: "Entweder-Oder".