Eine Vertagung zu beantragen, ist ein probates Mittel, um
- Tricks der Gegenseite zu durchkreuzen,
- emotionale Ausbrüche und Aggressionen sich abkühlen zu lassen,
- Widersprüche im Team auszuräumen,
- unvorhergesehene Wendungen und Positionsänderungen der Gegenseite zu beraten.
Was aber tun, wenn eine Verhandlung an einem toten Punkt angelangt ist? Hier gilt es zunächst, zweierlei zu klären:
- Kann man grundsätzlich von weiter bestehender Verhandlungsbereitschaft ausgehen?
- Oder ist die verfahrene Situation Ausdruck von Unvereinbarkeit, also mit einer Einigung nicht mehr zu rechnen?
Natürlich empfiehlt sich im letzteren Fall der Abbruch der Verhandlungen. In taktischer Hinsicht sollten Sie aber immer vom ersten Fall ausgehen.
Ein hilfreiches Mittel, Verhandlungen wieder in Gang zu bringen, ist das Angebot infromeller Gespräche, möglichst in einem anderen Raum, um eine zwanglose Atmosphäre zu schaffen. Wichtig ist hierbei aber, dass der "inoffizielle" Charakter solcher Gespräche und damit die Unverbindlichkeit ihres Inhalts für die Verhandlung allen klar ist. Mit anderen Worten: Es kann für das Erzielen eines positiven Verhandlungsergebnisses tödlich sein, wenn sich später herausstellt, dass einige Gesprächsteilnehmer bestimmte Inhalte informeller Gespräche als Bestandteile des Verhandlungsergebnisses ansehen.
Geben Sie allen Teilnehmern Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und sich über strittige Punkte zu verständigen. Setzen Sie auch einen verbindlichen Zeitpunkt fest, an dem die Verhandlung weitergeführt wird.