Haben Sie Schulden?

Unzulässige und begrenzt zulässige Fragen

Leben Sie in geordneten finanziellen Verhältnissen? Haben Sie Schulden?

Das ist gemeint

Einblick in Ihre Vermögensverhältnisse, Aufschlüsse über die Frage, ob Sie über Ihre Verhältnisse leben - darauf zielen diese Fragen. Auskunftspflichtig sind Sie hier nur, wenn Sie in eine Führungsposition oder eine besondere Vertrauensstellung streben (Kassierer, Geschäftsführer), und müssen hier wahrheitsgemäß antworten. Im unteren und mittleren Verantwortungsbereich sind Sie im Allgemeinen nicht auskunftspflichtig.

So sollten Sie antworten

In der Regel werden Ihnen diese Fragen nur in berechtigten Fällen gestellt. Ansonsten wird man eher auf indirektem Wege versuchen, etwas über Ihre finanzielle Lage und Ihren Umgang mit Geld herauszufinden (z. B. durch die Frage nach Ihrer Automarke, Ihren Wohnverhältnissen oder dem Familieneinkommen).

Falls Sie wirklich Schulden haben (z. B. durch den Erwerb einer Immobilie), könnte Ihre Antwort sein: "Ich habe Schulden, aber in überschaubarem Maß. Ich bringe gerne eine Schufa-Auskunft bei, wenn Sie dies wünschen." Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Frage in Ihrem Fall zulässig ist, sollten Sie nachfragen: "Steht diese Frage in einem Zusammenhang mit der Stelle?"

Zusammengefasst

Bewerber um Führungs- oder Vertrauenspositionen müssen über ihre Vermögensverhältnisse Auskunft geben. In allen anderen Fällen dürfen Sie die Antwort schuldig bleiben, weil die Frage hier unzulässig ist.

Unzulässige und begrenzt zulässige Fragen

Quelle: JOBworld