Grundsätzlich ist diese Frage nicht erlaubt, da sie gegen das Gleichheitsgebot von Männern und Frauen verstößt. Sie können also eine unwahre Antwort geben, ohne dass Ihnen später Nachteile daraus entstehen dürfen.
Aber aufgepasst: Auch hier gilt der Zusammenhang zur angestrebten Tätigkeit, zum Beispiel, wenn Sie sie wegen mutterschutzrechtlicher Vorschriften nicht ausüben können (Nachtarbeit, schwere körperliche Tätigkeit) oder wenn die Stelle bei bestehender Schwangerschaft objektiv ungeeignet ist (Mannequin).