Wir empfehlen als Antwort: "Nein, ich war nicht krank. Ich gehe regelmäßig zum Arzt und bin so weit gesund." Der springende Punkt liegt im Zusammenhang mit der Stelle, hier: Haben Sie Krankheiten, die Sie in wiederkehrenden Abständen an der Ausübung Ihres Berufes hindern? Das heißt, Sie müssen Ihre Allergie oder Ihren Heuschnupfen dann erwähnen, wenn Sie dadurch in Ihrer Arbeit eingeschränkt werden (zum Beispiel der Krankenpfleger, der auf den Kontakt mit Desinfektionsmitteln allergisch reagiert).
Ebenfalls wahrheitsgemäß müssen Sie bei ansteckenden Krankheiten. Bei Aids ist die Frage nach einer Erkrankung grundsätzlich zulässig; die Frage nach einer Infektion aber nur dann, wenn akute Ansteckungsgefahr besteht (etwa im medizinischen Bereich).