Die meisten Schulabsolventen fragen sich heutzutage wie sie eine Führungsposition mit möglichst hohem Einkommen erreichen können. Bei längerem Nachdenken kommt man bei dieser Frage nicht am Thema Studium vorbei. Und genau hierbei liegt bei einem Teil der Schulabsolventen das Problem. Viele können ein Studium aus rein finanziellen Gründen nicht antreten. Um diesen Misstand auszugleichen, hat der Staat das sogenannte BAföG ins Leben gerufen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz dient dazu Menschen, die von den Eltern kein Studium bzw. weiterführende Ausbildung finanziert bekommen können, eine finanzielle Unterstützung zu leisten.
Wurde der Antrag auf BAföG rechtzeitig zum Start des Studiums gestellt und auch angenommen, kann die Förderung gleich zum ersten Monat des Ausbildungsbeginnes starten. Die Unterstützung läuft dann anschließend so lange die Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges festgeschrieben ist. Anders verhält sich das bei einem Schüler-BAföG. Hierbei erfolgt ohne zeitliche Begrenzung eine finanzielle Unterstützung bis der Abschluss erreicht wurde. Nimmt sich ein Student ein Urlaubssemester bzw. muss ein Auslandssemester bestreiten, wird diese Dauer in der Regel nicht mitgezählt. Allerdings kann in Einzelfällen auch eine Unterstützung über die Förderungshöchstdauer hinaus sowie im Ausland erfolgen.
Da die finanzielle Unterstützung aus dem BAföG lediglich ein Staatsdarlehen ist, erfolgt nach der Beendigung des Studiums schrittweise eine Rückzahlung der in Anspruch genommenen Leistungen. In der Regel muss hierbei die Hälfte zurückbezahlt werden. Seit dem 01. März 2001 wurde die Höchstschuld für eine Rückzahlung auf 10.000 Euro gesetzt. Die erste Rate der Rückzahlung kann 5 Jahre nach Ablauf der Förderung beglichen werden. In der Regel wird dies in vierteljährlichen Abständen veranschlagt. Eine Chance auf Reduzierung des Rückzahlungsbetrages besteht für alle die das Studium mit einer besonders guten Leistung abschließen oder die Darlehensschuld in einer Zahlung komplett begleichen. Bei einem Schüler-BAföG erfolgt keine Rückzahlung. Dieses gilt somit als Vollzuschuss.
Für ausführliche Informationen und Rechenbeispiele finden sich zahlreiche Ratgeberseiten im Netz, z.B. Wikipedia.
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Quelle: JOBworld