Kündigungsfrist

Das BewerbungsABC

Wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, nennen Sie genau Ihre gesetzliche Kündigungsfrist. Gesetzlich kündbar bedeutet:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Länge der Betriebszugehörigkeit. Sie ist wie folgt gestaffelt:

  • 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • 5 Jahre: 2 Monate
  • 8 Jahre: 3 Monate
  • 10 Jahre: 4 Monate
  • 12 Jahre: 5 Monate
  • 15 Jahre: 6 Monate
  • 20 Jahre: 7 Monate

Bei Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber können Sie auch kürzere und längere Fristen frei vereinbaren. Aber: nicht unter 4 Wochen und immer zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Begründen Sie lange Kündigungsfristen und deuten Sie Möglichkeiten eines schnelleren Freiwerdens nur an, wenn Sie wirklich realistische Chancen sehen.

Kündigen Sie vor Ablauf Ihrer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist oder beginnen Sie schon vorher eine neue Stelle, so begründen Sie dies plausibel.

Den Zeitpunkt Ihrer Bewerbung sollten Sie so legen, daß mindestens 4-6 Wochen vor dem geplanten Kündigungstermin Zeit bleibt, am bestens 2 Monate.
Beachten Sie auch, daß Sie evtl. erhaltene Vergütungen (Weihnachtsgratifikation) zurückzahlen müssen.

Quelle: JOBworld