Praktika, Prüfungen, Testate

Das BewerbungsABC

Grundregel: Alle Prüfungen, Testate u. ä. im Lebenslauf aufführen.

Hier einige Hinweise:

1. Nur die Abschlußprüfungen der Schulausbildung (Hauptschule oder Mittlere Reife oder Abitur; nicht die Grundschule) und von Hoch- und Fachschulen immer erwähnen.

2. Zwischenprüfungen nur nennen, wenn Sie sich vor dem Examen oder mit abgebrochenem Studium bewerben.

3. Praxisprüfungen und Praktika nur aufführen, wenn sie zur ausgeschriebenen Position passen, dann aber vollständig. Kuriositäten vermeiden (eine Fachprüfung zum Forstmeister sollten Sie zum Beispiel bei der angestrebten Position "Leiter der Verkaufsabteilung" nicht angeben). Gleiches gilt für Fortbildungen und sonstige Nachweise von Berufspraxis.

4. Aber: Lücken Ihres Lebenslaufes sollten Sie mit solchen Praxisnachweisen schließen. Hierzu zählen auch Besuche von Fachkonferenzen, Tagungen, Messen u. ä.

5. Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, erwähnen Sie auch diesen nur, wenn er zur ausgeschriebenen Stelle paßt. Nennen Sie den Zeitpunkt der Prüfung(en) und die Klasse(n), in denen Sie die Fahrerlaubnis besitzen.

6. Alle Prüfungen und Praktika durch Zeugnisse belegen (s. Bewerbungsmappe).

Quelle: JOBworld