Private Arbeitsvermittlung

Das BewerbungsABC

Seit mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) 1994 das staatliche Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit aufgehoben wurde, haben sich eine Reihe von privaten Arbeitsvermittlern auf dem Arbeitsmarkt etabliert. Allerdings ist deren Vermittlungsrate laut Angaben der Bundesanstalt für Arbeit sehr gering.

Im Gegensatz zur Personalberatung kann bei der Privaten Arbeitsvermittlung auch der Bewerber als "Auftraggeber" agieren. Das Gesetz schreibt vor, daß ein Stellengesuch kostenfrei zu sein hat.

Die stärkste Marktposition nehmen die Zeitarbeitsvermittler ein, dabei werden überwiegend Bürokräfte, Sachbearbeiter, und Dienstleistungspersonal für Unternehmen gesucht. Da Service und Qualität der Arbeitsvermittler stark differieren, empfiehlt sich auch hier kritisches Vergleichen.
Wenn Sie sich über eine private Agentur bewerben wollen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

1. Achten Sie darauf, daß Ihre Qualifikationen in das Berufsprofil der Agentur passen. Als Musiklehrer sind Sie in einer Kartei für Sachbearbeiter schlecht aufgehoben.

2. Nehmen Sie das Serviceangebot der Arbeitsvermittler in Anspruch: Hilfe bei Zusammenstellung und Gestaltung der Bewerbungsunterlagen, Chancenanalyse, Testvorbereitung, EDV-Schulung usw.

3. Prüfen Sie, ob die Arbeitsvermittlung mit dem Arbeitsamt zusammenarbeitet oder ob sie "wild" agiert. Meiden Sie "Wilde" Agenturen.

4. Merken Sie sich: Vermittlungsgebühren müssen nicht Sie zahlen, sondern das Unternehmen, das Sie einstellt.

Quelle: JOBworld