Da - wie im täglichen Leben - niemand gerne "die Katze im Sack" kaufen möchte, sehen die meisten (unbefristeten) Arbeitsverhältnisse zu Beginn eine Probezeit vor. Hier soll zum einen Ihre Arbeits- und Integrationsfähigkeit "auf die Probe" gestellt, zum anderen können Sie überprüfen, ob Ihre Erfahrungen mit dem Arbeitsplatz mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen. Das macht eine Probezeit, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis jederzeit und unkompliziert beendet werden kann, für beide Seiten grundsätzlich sinnvoll.
§622 BGB sieht für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses, auch dann, wenn nicht ausdrücklich als Probezeit vereinbart, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen können wohl längere, nicht aber kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.
Die Dauer der Probezeit ist nicht näher festgelegt. Im allgemeinen beträgt sie drei Monate, es kann aber auch sechs Monate vereinbart werden. In der Regel erfolgt nach der Probezeit die erste Gehaltsanhebung, was Sie bei der Formulierung Ihres Gehaltswunsches berücksichtigen sollten.
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Quelle: JOBworld