Rücksendung

Das BewerbungsABC

Ihre Berwerbungsunterlagen sind aus rechtlicher Sicht Ihr Eigentum. Wenn also keine Einladung zur Vorstellung erfolgt, werden Ihnen die Unterlagen üblicherweise mit einer kurzen Erklärung zurückgesendet.

Haben Sie nach 6 Wochen weder eine Reaktion auf Ihre Bewerbung noch Ihre Unterlagen zurück erhalten, dann sollten Sie telefonisch nachfassen (s. Nachfassen). Da Sie angesichts der langen Bearbeitungszeit unter Umständen in die engere Wahl gekommen sind, sollten Sie die Frage, ob Ihre Unterlagen überhaupt eingegangen sind, höchst diplomatisch stellen, um keinen zu defensiven Eindruck zu hinterlassen.

Auf keinen Fall sollten Sie schon in Ihrem Anschreiben erwähnen, daß Sie die ordnungsgemäße Rücksendung Ihrer Unterlagen erwarten.

Wenn Ihre Unterlagen geknickt oder fehlerhaft zurückkommen oder Ihr Foto fehlen sollte, nehmen Sie das nicht tragisch: Es spricht dafür, daß Ihre Unterlagen studiert worden sind und Ihnen nicht unbesehen zurückgesendet wurden. Wichtig: Ersetzen Sie alle auch noch so leicht beschädigten Unterlagen sofort, bevor Sie sie weiter verwenden.

Aber: Erhalten Sie Ihre sorgfältig in Sichthüllen zusammengeheftete Bewerbung als lose Blattsammlung zurück, dann ist das ebenso Schlamperei, wie wenn an Ihren Zeugnissen Randbemerkungen und Unterstreichungen vorgenommen wurden. Beschweren Sie sich bei der Personalabteilung oder der Personalberatung und stellen Sie Ihre Kosten in Rechnung. Wägen Sie aber den Aufwand und das zu erwartende Ergebnis Ihrer Reklamation ab.

Bei Chiffrebewerbungen funktioniert die Rücksendung allerdings nicht immer. Wenn Sie nach sechs Wochen keine Reaktion auf Ihre Bewerbung erhalten haben, reklamieren Sie über die Zeitung Ihre Unterlagen oder ziehen Sie die Bewerbung zurück. Erhalten Sie auch darauf keine Antwort, können Sie über die Zeitung die Herausgabe der Unterlagen einklagen.

Quelle: JOBworld