Vor allem während des Vorstellungsgesprächs werden Sie zu allen möglichen und unmöglichen Punkten in Ihrem Lebenslauf befragt werden. Hier kommt es darauf an, daß Sie alle Fragen gelöst und unverkrampft parieren, auch dann, wenn Sie sich in Verlegenheit gebracht fühlen. Dabei gibt es erlaubte und unerlaubte Fragen, auf die Sie entsprechend entweder wahrheitsgemäß antworten müssen, die Sie ablehnen, oder bei denen Sie schwindeln können.
Ihr Gesprächspartner darf grundsätzlich Fragen zu allen Bereichen stellen, die wichtig sind für die Entscheidung, Sie eingestellt werden. Entsprechend müssen Sie auf diese Fragen wahrheitsgemäß antworten, da die Aufdeckung des Betruges einen Kündigungsgrund darstellt. Es sind dies alle Fragen zum beruflichen Werdegang mit Angabe der früheren Arbeitgeber, zu Zeugnissen und Prüfungsnoten, zu Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit Schwerbehinderten, zu Wehr- und Zivildienstzeiten, zu Lohnpfändungen während Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses (nicht zu früheren), zum Gesundheitszustand, soweit er für das neue Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung ist. Auch die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot aus einem früheren Arbeitsverhältnis besteht, oder Fragen zu Vorstrafen, soweit sie für den angestrebten Arbeitsplatz von Bedeutung sind, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Daneben gibt es aber auch Bereiche, die zu Ihrer Privatsphäre gehören, die also den Arbeitgeber nichts angehen. Werden Ihnen hierzu trotzdem Fragen gestellt, können Sie die Antwort verweigern. Je nach Gesprächssituation kann es auch erfolgversprechender sein, die Unwahrheit zu sagen, denn bei einer verweigerten Aussage entsteht unter Umständen Mißtrauen. Oft bringt ein entschiedener, aber höflicher Hinweis Klärung, etwa indem Sie sagen: "Mich ehrt ja Ihre Anteilnahme an meinem Privatleben, ich kann mir aber nicht vorstellen, daß meine Auskünfte für die Stelle von Bedeutung sind."
Es sind dies Fragen zu Ihren Heiratsabsichten, zu Schwangerschaft (außer, wenn die Schwangerschaft die Ausübung des Berufes schon vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz verhindert), zu Kinderwunsch, Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (wenn der zukünftige Arbeitgeber keine Kirche oder keine kirchliche Einrichtung. ist) oder Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, ebenso Fragen zu Vermögen und Besitz (wenn die Position nicht mit besonderer Verantwortung verbunden ist) sowie zur Parteizugehörigkeit (wenn der zukünftige Arbeitgeber nicht eine Partei oder ein Zeitungsverlag ist.).
Auch hieraus wird deutlich, wie wichtig es ist, sich gründlich auf das Bewerbungsgespräch vorzubereiten. Deshalb auch hier noch einmal der Tip: Simulieren Sie solche Gesprächssituationen, und lassen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber auch von Leuten spielen, die Sie nicht so gut kennen, um in Erfahrung zu bringen, wie Ihre Antwortstrategie wirkt.
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Quelle: JOBworld