Telefonbewerbung

Das BewerbungsABC

Wenn Sie in einer Stellenanzeige ausdrücklich aufgefordert werden, einen Firmengesprächspartner oder Personalberater anzurufen und sich telefonisch vorzustellen, bietet diese Form des ersten Kontakts eine gute Gelegenheit, den Empfänger der Bewerbungsunterlagen etwas kennenzulernen und etwas mehr über die zu besetzende Position zu erfahren. Beachten Sie aber daß die Firmen in der Regel nicht bereit sind, Details wie zum Beispiel das Gehalt am Telefon zu erörtern.

Überlegen Sie sich, bevor Sie zum Hörer greifen, präzise Fragen, die Ihre Qualifikation unterstreichen. Vermeiden Sie Fragen wie "Was können Sie mir noch sagen?" oder Aussagen wie "Hoffentlich habe ich nichts vergessen!"

Wenn die Auskünfte nicht zu Ihren Interessen und Fähigkeiten passen oder Ihnen der erste Eindruck des Unternehmens zusagt, brauchen Sie keine Bewerbung zusammenzustellen und sparen so Zeit und Porto. Beachten Sie aber, daß Ihr Gesprächspartner am Telefon in seinen eigenen Alltag eingebunden ist und vielleicht unter Zeitdruck steht. Beachten Sie auch, daß Sie nur ein Anrufer unter vielen sind, und erwarten Sie nicht, daß sich Ihr Gesprächspartner Notizen macht.

Die Telefonzentrale geht Ihr Lebenslauf überhaupt nichts an! Fragen Sie direkt und ausschließlich, wer oder welche Abteilung für die Stellenausschreibung zuständig ist und/oder wer Ihnen zur ausgeschriebenen Position Auskunft geben kann/darf.

Auch wenn Sie mit Ihrem Anruf Ihre Bewerbung ankündigen, beziehen Sie sich in Ihrem Anschreiben nicht nur auf das Telefonat, sondern nennen auch dann die Anzeige mit Zeitung und Erscheinungstermin sowie die angegebene Position, auf die Sie sich bewerben.

Aber: Wird ausdrücklich kein Anruf erbeten oder läßt die Firma die Telefonnummer sogar weg, ist nur eine ausführliche schriftliche Bewerbungen erwünscht. Ihr Anruf kann dann als Belästigung aufgefaßt werden oder das Unternehmen vermuten lassen, daß Sie es besonders eilig haben.

Grundsätzlich gilt: Eine Telefonbewerbung ersetzt nicht die schriftliche Bewerbung und Ihre persönliche Vorstellung.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld