Vertragsverhandlung

Das BewerbungsABC

Führen Sie sich immer wieder vor Augen: Ein guter Arbeitsvertrag ist das Ergebnis einer guten Vertragsverhandlung. Setzen Sie sich deshalb vorher bestimmte Muß- und Kann-Ziele. Ist der Vertragsentwurf erst einmal auf dem Tisch, bleibt Ihnen nur noch wenig Spielraum.

Setzen Sie zunächst Schwerpunkte: Eine genaue Aufgaben- und Positionsbeschreibung sowie Ihr Grundgehalt sind mit Sicherheit wichtigere Verhandlungspunkte als die Regelung von Zuschüssen oder sonstigen Vergütungen.

Bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist sollten Sie in jedem Fall die im Unternehmen gängige Regelung akzeptieren, wenn sie nicht länger als 6 Monate beträgt. Einen früheren als den in der Ausschreibung angegebenen Eintrittstermin sollten Sie aber erst nach Rücksprache mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber akzeptieren.

Wird Ihnen eine Vollmacht (Generalvollmacht, Handlungsvollmacht) Aussicht gestellt, bestehen Sie auf deren schriftliche Fixierung im Vertrag. Bei einer Handlungsvollmacht sollten zusätzlich die Geltungsbereiche genauestens festgelegt werden.

Stimmen Sie einem niedrigeren Eintrittsgehalt zu, bestehen Sie auf die Vertragsklausel, daß Ihr Gehalt nach der Probezeit angemessen, mindestens aber um Euro ..., erhöht wird. Üblich ist darüber hinaus, daß Ihr Gehalt mit Ihrer Betriebszugehörigkeit zunimmt. Auch hierauf sollten Sie bestehen.

Ihr Einkommen setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Es sind dies in der Regel das Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Umsatz- und/oder Gewinnbeteiligung, Pensionsbezüge und sonstige Bezüge. Nebenbezüge sind außerdem Firmenwagen, Spesenregelungen, Essens- und Fahrgeldzuschüsse, verbilligter Bezug von Erzeugnissen u. ä. Beachten Sie auch, daß alle Bezüge und Nebenbezüge zu versteuern sind (Steuergruppe!). Entsprechend sollten Sie die Gewichtung der Einkommensteile beachten: Hohes Grundgehalt und niedriger variabler Anteil (Sicherheit), niedriges Grundgehalt und hoher variabler Anteil (bei entsprechendem Einsatz und entsprechender Marktlage lassen sich u. U. höhere Bezüge erzielen).

Kommen Sie mit dem Unternehmen zu einem Ergebnis oder wird Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreitet, zögern Sie Ihre Entscheidung nicht länger als maximal zehn Tage hinaus. Wenn Sie erfolgreich verhandelt haben, sollten Sie sofort zugreifen.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite enthalten keine rechtsverbindlichen Auskünfte und ersetzen somit keine Rechtsberatung.

Quelle: JOBworld