Vorstrafen

Das BewerbungsABC

Unterlassen Sie die Formulierung "Nicht vorbestraft". Sie wirkt nicht nur kleinkariert, sondern könnte den Verdacht erwecken, daß Sie es ansonsten mit den Gesetzen nicht so genau nehmen (s. Arbeitszeugnis, Benotung).

Generell gilt: Vorstrafen sollten Sie in Ihrem Lebenslauf nur dann angeben, wenn dies Bedeutung für Ihre zukünftige Berufsausübung hat. Gleiches gilt für Offenbarungseid oder Konkurs.

Liegt eine Bedeutung für Ihre künftige Stelle vor, sollten Sie sie auf keinen Fall verschweigen: Vorstrafen sind amtlich und damit jederzeit herausfindbar.

Quelle: JOBworld