Zwischenzeugnis

Das BewerbungsABC

Einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Sie erst nach Aussprechen der Kündigung. Allerdings können Sie mit einer plausiblen Begründung auch schon vorher um ein Zwischenzeugnis bitten. In aller Regel werden Sie damit Erfolg haben.

Wichtig: Wenn unmißverständliche Begründungen fehlen, wird aus Ihrem Zwischenzeugnis geschlossen, daß Sie gekündigt haben.

Quelle: JOBworld