Kosten und Schadensersatz

Zur Rechtslage

Unabhängig vom Ausgang des Arbeitsgerichtsverfahrens trägt in der ersten Instanz jede Partei die Rechtanwaltskosten selbst. Streitwert bei einer Zeugniserteilungs- oder -berichtigungsklage ist ein Bruttomonatsgehalt.

Faustformel: Bei einem Streitwert von 2500 Euro belaufen sich die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf ca. 500 Euro. Bei einer Arbeitnehmer-Rechtsschutzversicherung gilt als Versicherungsfall ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, also auch die Ablehnung eines Zeugnisses oder Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses.

Anspruch auf Schadensersatz

Anspruch auf Schadensersatz hat der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis

  • überhaupt nicht
  • verspätet oder
  • unrichtig

ausstellt. Schaden ist der Betrag, der dem Arbeitnehmer infolge Nichteinstellung oder verspäteter Einstellung am neuen Arbeitsplatz entgeht oder den er verliert, dass er nur zu geringerem Verdienst eingestellt wird. Die Beweislast liegt allerdings beim Arbeitnehmer.

Und: Es ist ebenso zulässig, dass ein künftiger Arbeitgeber über das Zeugnis hinausgehende Informationen beim früheren Unternehmen einholt. Einzige Einschränkung ist, dass auch diese Auskünfte richtig im Sinne einer wahrheitsgemäßen Zeugniserteilung sein müssen.

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Quelle: JOBworld