Zudem sollten Sie sich vor Augen führen, dass an der Durchführung der Vereinbarungen Menschen beteiligt sind, die nicht an den Verhandlung teilgenommen haben. Dieser Punkt ist wichtiger, als es zunächst scheint: denn Sie müssen entscheiden:
- Wer muss was wissen?
- Von wem bekommt wer welche Informationen?
- Wie viel Zeit haben die einzelnen Mitarbeiter zur Verfügung?
- Wer oder welche Abteilung muss seine/ihre Arbeit bis wann abgeschlossen haben?
- Wie viel Zeit bleibt für die Zusammenführung aller Arbeitsschritte?
Seien Sie sich bewusst, dass eine ausgehandelte Entscheidung erst dann ein Erfolg ist, wenn sie erfolgreich umgesetzt wurde. Daher empfiehlt es sich, folgende Punkte in die ausgehandelte Vereinbarung aufzunehmen:
- die einzelnen Verantwortlichkeiten für die Durchführung des Auftrags,
- den Ablaufplan, wie die Aktion ausgeführt werden sollte sowie
- den Zeitplan für die Umsetzung und alle Termine.
Ist nun wirklich alles unter Dach und Fach, dann sollten Sie mit einem guten letzten Eindruck der Verhandlung das Sahnehäubchen aufsetzen. Mit anderen Worten: Sorgen Sie durch positive Reaktionen für eine gute Stimmung am Verhandlungstisch. Reichen Sie Ihren Verhandlungspartnern die Hand und beglückwünschen Sie sich gegenseitig.
Das gilt übrigens grundsätzlich, unabhängig davon, auf welchem Wege das Ergebnis erzielt wurde: also auch dann, wenn Sie erst im Schlichtungsprozess oder im Schiedsverfahren zur Einigung gekommen sind.